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Wie zitiert man Urteile

Urteile werden nur in Fußnoten zitiert, aber nicht im Literaturverzeichnis aufgeführt. Sie werden deshalb in Seminararbeit.app nicht als Zitate, sondern direkt als Fußnote erfasst.

Das Urteil kann dabei direkt inline im Text angegeben werden oder getrennt in Referenz und Text.

Urteil inline zitieren

Für ein direktes Zitat wird das Urteil innerhalb eckiger Klammern mit vorangestelltem ^ angegeben.

...Inline direkt im Text zitieren.^[BGH NJW 2002, 1340.]

Wichtig! Der abschließende Punkt am Ende der Fußnote ist mit zu erfassen.

Urteil mit Referenz zitieren

Beim zitieren mit Referenz wird an der zitierten Stelle eine Referenz eingefügt und separat der Text dazu angegeben, zum Beispiel am Ende des Abschnitts.

..."Referenz im Text einfügen"[^1]

[^1]: BGH NJW 2002, 1340.

Bei mehreren zitierten Urteilen in einem Abschnitt, können diese zum Beispiel alle am Schluß des Abschnittes aufgeführt werden. Alternativ können sie auch im Anschluß an den Absatz stehen, in dem sie zitiert werden, ganz nach persönlichem Geschmack.

Mehrere Urteile in einer Fußnote

Soll auf mehr als ein Urteil hingewiesen werden, werden diese nacheinander aufgeführt, getrennt durch ein Semikolon.

..."Referenz im Text einfügen"[^1]

[^1]: BGH NJW 2002, 1340; BGHZ 150, 164 (166).

Urteil mit Literatur in einer Fußnote

Ein Urteil zusammen mit einer Literaturquelle wie einem Kommentar werden ebenfalls über eine Fußnote zitiert.

..."Referenz im Text einfügen"[^1]

[^1]: BGH NJW 2002, 1340; BGHZ 150, 164 (166); [*Bearbeiter* @schulze2024, § 17 Rn. 2].

Wichtig! Erst die Urteile aufführen, dann die referenzierte Literatur. Es kann auch mehr als eine Literatur referenziert werden, aber erst alle Urteile, dann die Literatur. Am Ende der Fußnote den Punkt nicht vergessen.

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